Was hat es mit der Offenlegungspflicht des CO₂-Fußabdruck nach CSRD auf sich? Wer ist davon betroffen und wie können Sie hierbei vorgehen? – EnExpert erklärt
Wer ist von der CSRD betroffen?
Seit 05.01.2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Richtlinie der Europäischen Union über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in Kraft. Für manche Unternehmen ist diese Pflicht nichts Neues, denn Sie waren bereits durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) seit 2018 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese Unternehmen müssen Ihren Nachhaltigkeitsbericht am 01.01.2025 für das Geschäftsjahr 2024 offenlegen. Die CSRD verpflichtet zusätzlich schrittweise folgende Unternehmen:
01.01.2026 → Alle anderen großen Unternehmen müssen den Bericht für das Geschäftsjahr 2025 offenlegen. Das sind Unternehmen mit mehr als 250 Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt und/oder mehr als € 50 Mio. Jahresumsatz und/oder einer Bilanzsumme, die größer € 25 Mio. ist.
01.01.2027 → Börsengelistete Kleine und Mittlere Unternehmen, sog. KMUs, müssen Ihren Bericht für das Geschäftsjahr 2026 offenlegen (Hier gibt es eine “Opting-Out” Möglichkeit).
01.01.2029 → Die CSRD verpflichtet nun teilweise auch Nicht-EU Unternehmen, sog. Unternehmen aus Drittstaaten, zur Offenlegung ihrer Berichte für das Geschäftsjahr 2028. Die Pflicht besteht, wenn diese Unternehmen einen Nettoumsatz in der EU von mehr als € 150 Mio. generieren und über eine Zweigniederlassung bzw. Tochtergesellschaft innerhalb der EU verfügen. Zudem fällt eine Berichtspflicht an wenn das Nicht-EU Unternehmen oder ihre EU-Tochterunternehmen an einer Börse in der EU gelistet sind.
CO₂-Fußabdruck nach CSRD
Ein wesentlicher Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD ist die Offenlegung des CO₂-Fußabdruck. Dabei gibt es verschiedene Standards, innerhalb Europas, aber auch international findet der Standard des Greenhouse Gas (GHG) Protocols am häufigsten Anwendung. Nach GHG Protocol werden die Emissionen in drei Bereiche unterteile. Schauen wir uns diese Bereiche einmal genauer an:
Scope 1 umfasst die direkten Emissionen, d. h. alle Emissionen, die aus einer Quelle stammen, die sich direkt unter der Kontrolle oder im Besitz des Unternehmens befindet. Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass Firmenfahrzeuge Emissionen ausstoßen oder dass die Produktionsanlagen des Unternehmens Emissionen abgeben.
Scope 2 bezieht sich also auf die indirekten Emissionen aus dem Einkauf von Energie wie Strom, Dampf, Heizung und Kühlung. Das bedeutet, dass diese Emissionen nicht direkt aus dem Betrieb oder der Tätigkeit des Unternehmens stammen, sondern dass der Kauf und der Verbrauch von Energie zu diesen Emissionen führen.
Scope 3 bezieht sich auf alle anderen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Hierzu zählen insbesondere Emissionen im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren und Dienstleistungen, aber auch beispielsweise Emissionen durch Geschäftsreisen.
Wie Sie sehen, ist die Offenlegung des CO₂-Fußabdrucks nach CSRD relativ komplex. Bitte beachten Sie aber die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels. Nur wenn Unternehmen einen detaillierten Überblick über ihren CO₂-Fußabdruck haben, können sie diesen auch effektiv und nachhaltig reduzieren. Um sich einen solchen Überblick zu verschaffen, gibt es verschiedene Tools. Das EnExpert Carbon Management System bietet eine effiziente und GHG-konforme Lösung zur weitestgehend automatisierten Erfassung und Bilanzierung Ihrer Emissionen.